Vorschriften und Gesetze · Frankreich · 2026-09-28
Frankreich: Bootssteuer richtet sich ab 2027 nach der echten Motorleistung
Ab dem 1. Januar 2027 will Frankreich die Jahressteuer auf privat genutzte Wasserfahrzeuge (TAEMUP) nach der tatsächlichen Gesamtmotorleistung in Kilowatt berechnen statt nach fiskalischen PS. Unter 120 kW (rund 163 PS) fällt kein Motoranteil an, bei 120 kW beginnt er sofort bei 360 Euro pro Jahr: 3 Euro/kW bis 159 kW, 4 Euro bis 299 kW, 5 Euro bis 999 kW und 6 Euro darüber.
Der Rumpfanteil bleibt an die Länge gebunden: null unter 7 m, 80 Euro für 7–8 m, 110 Euro für 8–9 m, 470 Euro für 12–15 m, 900 Euro für 15–24 m und 1.200 Euro über 24 m.
Am stärksten trifft es kleine, stark motorisierte Boote: ein 6,5-Meter-Boot mit 175 PS zahlte 387 Euro. Branchenverbände fordern eine Verschiebung.
Quelle: Figaro Nautisme